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Was erledige ich wo?

Gaststättenerlaubnis vorübergehend; Veranstaltungen

Wenn Sie aus besonderem Anlass nur vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine vorübergehende gaststättenrechtliche Genehmigung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG). 

Den vollständig ausgefüllten Antrag müssen sie spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungstermin im Einwohnermeldeamt abgeben - andernfalls fällt eine Verspätungsgebühr von 50€ aufgrund der Kurzfristigkeit an.

Zum 01.06.2025 hat die Bayerische Staatsregierung eine Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung beschlossen. Aus diesem Grund kann das Genehmigungsverfahren von widerkehrenden Veranstaltungen vereinfacht behandelt werden. Das heißt konkret, der Erlass eines gebührenpflichtigen Bescheides ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr notwendig und kann durch eine verkürzte Genehmigungsfiktion ersetzt werden.

Das Antragsverfahren bleibt unberührt!

Zuständige Mitarbeiter