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Bieterverfahren zum Verkauf eines Baugrundstücks in Möckenlohe | Gemeinde Adelschlag

Meldung vom 23. September 2026

Die Gemeinde Adelschlag gibt hiermit bekannt, dass ein unbebautes Grundstück im Ortsteil Möckenlohe, Baugebiet „Am Buxheimer Weg“, zum Verkauf gegen Höchstgebot ausgeschrieben wird.

Das Bieterverfahren läuft bis zum 02.11.2026, 12.00 Uhr. 

Die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip des Höchstgebots. Der Höchstbietende erhält den Zuschlag, sofern das Gebot den Mindestpreis erreicht. Im Mindestgebot sind die Erschließungskosten nach BauGB sowie die Herstellungskosten nach KAG (für Grundstücksfläche und 25% der Grundstücksfläche als fiktive Geschossfläche) nicht enthalten.

Flurstück 910/11; Gemarkung Möckenlohe, BG „Am Buxheimer Weg“

Adresse: Kastanienweg 2, 85111 Adelschlag

Größe: 624 m²

Mindestgebotspreis: 250,00 €/m² (ohne Erschließungskosten)

Bauverpflichtung: 5 Jahre

Eigennutzung: 10 Jahre

Bebauungsplan: Am Buxheimer Weg

  

Ablauf des Verfahrens:

Das Gebot muss bis spätestens Montag, 02.11.2026, 12.00 Uhr, schriftlich in einem verschlossenen Umschlag im Rathaus der VG Nassenfels eingegangen sein.

Gleitklauseln, in denen Bezug auf Gebote von Mitbietern genommen wird, werden nicht berücksichtigt. Gebote per E-Mail oder in offenen Briefumschlägen werden nicht berücksichtigt.

Das beigefügte einheitliche Bieterformular ist zu verwenden.

Das Angebot richten Sie bitte an folgende Adresse:

Gemeinde Adelschlag

- Ordnungsamt –

BIETERVERFAHREN

Schulstraße 9

85128 Nassenfels

Bitte beachten Sie, dass außen auf dem Kuvert auf jeden Fall deutlich erkennbar das Wort „Bieterverfahren“ angegeben ist.

Nach der Gebotsfrist werden die Gebote geöffnet, das Höchstgebot festgestellt und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach Zustimmung des Gemeinderates wird jeweils dem Höchstbietenden mitgeteilt, dass er/sie den Zuschlag erhält und der notarielle Grundstückskaufvertrag geschlossen werden soll. Bei mehreren gleichen Höchstgeboten entscheidet das Losverfahren. Unterlegene Bieter werden nach Abschluss des Bieterverfahrens ebenfalls unterrichtet.

Die Gemeinde Adelschlag behält sich das Recht vor, sofern die Erwartungen nicht erfüllt werden, das Verfahren einzustellen. Ein Rechtsanspruch auf Zuschlag beim Höchstgebot besteht nicht. Ein Verkauf unter Wert ist ausgeschlossen. Der Verkauf des Grundstücks erfolgt wie gesehen und ohne jegliche Gewährleistung.

Sollte der Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden nicht zustande kommen, behält sich die Gemeinde das Recht vor, das Grundstück an den nächsthöchsten Bieter zu vergeben.

Nach Verkauf des Grundstücks muss innerhalb von 5 Jahren, vom Tage der Beurkundung angerechnet, ein bezugsfertiges Wohnhaus entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Buxheimer Weg“ errichtet werden. Sollte der Erwerber innerhalb dieser Frist die genannte Verpflichtung nicht vollständig erfüllen, so ist der Veräußerer berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Rückübereignung des Vertragsgrundstücks zu verlangen. Die genauen Vorgaben des Bebauungsplans sind aus der Anlage ersichtlich, es besteht kein Anspruch auf weitergehende Befreiungen oder Abweichungen.

Der Käufer hat die üblichen Grunderwerbsnebenkosten wie Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Grundbucheintragung zu tragen.

Weitere Hinweise zum Bieterverfahren:

Das Gebot ist nicht rechtsverbindlich, es signalisiert lediglich die Bereitschaft, das ausgewählte Grundstück zum Gebotspreis erwerben zu wollen.

Im Bieterverfahren besteht für die Gemeinde Adelschlag kein Zwang, das Höchstgebot anzunehmen.

Am Ende des Bieterverfahrens steht kein Zuschlag wie bei einer Versteigerung, sondern ein Grundstückskaufvertrag zum Höchstgebotspreis, wenn der Gemeinderat der Gemeinde Adelschlag diesen akzeptiert.

Für weitere Informationen und zur Abgabe von Geboten wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.

Tel: 08424/8911-23

E-Mail: Ordnungsamt@nassenfels.de