Fälligkeiten

Die Bankverbindungen der Gemeinden und VG

 

Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge für die Wasserversorgung, Entwässerungsanlage, Erschließungsbeiträge und Bescheide über die Erstattung von Grundstücksanschlusskosten werden von uns nicht abgebucht und sind daher immer vom Zahlungspflichtigen zu überweisen.

 

Grundsteuer

Gewerbesteuer

Abfallgebühren

Abgabenpflichtige, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden aufgefordert die fälligen Beträge zu überweisen. Die Bankverbindung und die Höhe des Überweisungsbetrages ist aus dem Grundabgabenbescheid ersichtlich. Eine weitere Aufforderung ergeht nicht.

Allgemeine Fälligkeitstermine: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres

Wassergebühren Am 30.06. eines jeden Jahres ist der Abschlag auf die Wassergebühren fällig. Die Höhe ist aus dem Bescheid für das Vorjahr ersichtlich. Zahlungspflichtige die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen werden aufgefordert, die fälligen Beträge rechtzeitig zu überweisen. Die Bankverbindung und die Höhe des Überweisungsbetrages ist aus dem Gebührenbescheid ersichtlich. Es wird keine Rechnung oder sonstige Zahlungs- aufforderung verschickt.

Die Abrechnung der Wassergebühren erfolgt in der Regel im Dezember des laufenden Jahres. Jeder Abnehmer erhält einen Bescheid.

Kanalgebühren Der Abschlag auf die Kanalgebühren ist am 

30.06. eines jeden Jahres (Gemeinde Egweil)

15.09. eines jeden Jahres (Gemeinde Adelschlag, Markt Nassenfels)

fällig. Die Höhe ist aus dem Bescheid für das Vorjahr ersichtlich. Es wird keine Rechnung oder sonstige Zahlungsaufforderung verschickt. Zahlungspflichtige die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen werden aufgefordert, die fälligen Beträge zu überweisen. Die Bankverbindung und die Höhe des Überweisungsbetrages ist aus dem Gebührenbescheid ersichtlich.

Die Abrechnung erfolgt im Folgejahr (z.B. für 2005 im Februar 2006). Jeder Abnehmer erhält einen Bescheid.