VG Nassenfels

Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer:

Word-Datei:

Pdf-Datei:

Was ausgefüllt werden muss und welche Unterlagen beigefügt werden sollten: Muster

 

Offizielle Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der VG Nassenfels November 2009

RÜCKERSTATTUNG zu viel erhobener Umsatzsteuerbeträge in der Wasserversorgung.


Nach aktuellem Urteil des Bundesfinanzhofs unterliegen das Legen eines Hauswasseranschlusses, sowie Verbesserungsbeiträge und Herstellungsbeiträge dem ermäßigten
Umsatzsteuersatz von 7 Prozent (anstatt 16 bzw. 19 Prozent). Die VG-Nassenfels hat sich in ihrer Verbandssitzung vom 09.09.2009, obwohl rechtlich
nicht verpflichtet
, dazu entschlossen, auf Antrag des Bescheidsadressaten bei Beitragsbescheiden bezüglich der Wasserversorgung die unter die o. g. Regelung fallen,
rückwirkend bis zum 12.08.2000, eine Umsatzsteuerkorrektur vorzunehmen.

Wer kann die Rückerstattung beantragen?:

Jeder, der seit dem 12.08.2000 einen Beitragsbescheid (Herstellungs- u. Verbesserungsbeiträge, Hauswasseranschlüsse) zur Wasserversorgung bekommen hat, kann zu viel gezahlte Umsatzsteuer erstattet bekommen.

 

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen:

·          Nur der ursprüngliche Adressat des Bescheides bzw. dessen Rechtsnachfolger (Erben), kann die Rückerstattung beantragen - begründende Unterlagen sind vorzulegen -

·          Der Adressat war zum Zeitpunkt der Abrechnung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt

·          Die Kopie des Bescheides ist dem Antrag beizufügen

 

Wie kann man die Rückerstattung beantragen?:

Die Antragsformulare für die Rückerstattung der Umsatzsteuer liegen im Rathaus Nassenfels bei der Verwaltungsgemeinschaft Nassenfels, 1. OG, Zimmer 12, aus. Ferner stehen die o. g. Antragsformulare auf www.vg-nassenfels.de/Wasserversorgung/umsatzsteuer_erstattung.htm zum Download für Sie bereit. Die ausgefüllten Anträge, mit den beigelegten Bescheidskopien, sind abzugeben bei der Verwaltungsgemeinschaft Nassenfels, 1. OG, Zi. 12. Selbstverständlich steht Ihnen auch der Postweg offen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass nur vollständig und fehlerfrei
ausgefüllte Anträge bearbeitet werden können.

Bitte bedenken Sie, dass aufgrund der großen Zahl der zu bearbeitenden Fälle, die Bearbeitung der Anträge einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich jederzeit an die Mitarbeiter der VG-Nassenfels wenden, wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

 

Bericht des Eichstätter Kuriers über die Sitzung am 09.09.2009:

Geld zurück für Bürger

Im Rahmen ihrer jüngsten Sitzung setzten sich die Verbandsräte der Verwaltungsgemeinschaft Nassenfels unter anderem mit der Thematik "Erstattung zu viel gezahlter Mehrwertsteuer bei der Abrechnung von Anschlüssen der Wasserversorgung" auseinander.

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Notwendig wurde die Diskussion deshalb, weil im August 2000 zunächst allen Wasserversorgern per Anordnung des Bundesfinanzministeriums auferlegt wurde, dass auch für die erstmalige Herstellung eines Wasserhausanschlusses statt des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent der volle Steuersatz von damals 16 Prozent und inzwischen 19 Prozent einzuheben sei. Eine Klage gegen diese Anordnung hat inzwischen sämtliche gerichtlichen Instanzen durchlaufen und wurde durch ein Urteil des Bundesfinanzgerichtes revidiert: Demnach ist die erstmalige Herstellung eines Hausanschlusses für die Lieferung des Lebensmittels "Wasser" unverzichtbar und deshalb nur der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent anzusetzen. Die Folge aus dem Urteil ist, dass für ausgeführte Leistungen ab dem 1. Juli 2009 diese Gesetzeslage zwingend einzuhalten sei, für den Zeitraum davor den Wasserversorgungsunternehmen jedoch ein Wahlrecht zwischen der Regelbesteuerung und der Besteuerung nach dem ermäßigten Steuersatz eingeräumt wird. Die Verbandsversammlung beschloss daraufhin, dass sie zugunsten der Bürger in den entsprechenden Fällen die zu viel gezahlten Beträge auf freiwilliger Basis, jedoch nur auf Antrag mittels Formular zurückerstatten wolle.

Ebenfalls Inhalt der Verbandsversammlung war die Information über die Prüfung der Jahresrechnung 2008 am 25. Juni 2009: Die Prüfer bescheinigten dabei einen ordnungsgemäßen Geschäftsgang sowie ein sparsames Wirtschaften der Verwaltung, in der nur wirklich notwendige Dinge beschafft wurden. Deshalb wurde die Entlastung für das Haushaltsjahr 2008 einstimmig ausgesprochen. Im Gremium wurde auch noch der Punkt "Erlass beziehungsweise. Änderung der Wasserschutzgebietsverordnung" erneut vorgelegt und diskutiert: Auf die beim Landratsamt in einer früheren Sitzung beantragte Änderung der Wasserschutzgebietsverordnung, insbesondere die Streichung des Umbruchverbots für Grünland, reagierten die beteiligten Fachämter mit einem ablehnenden Votum, weshalb der Verbandsrat eine solche inhaltliche Anpassung auch nicht weiter verfolgen wird. Die formell notwendige Korrektur beziehungsweise Anpassung der Verordnung, die damals der eigentliche Auslöser für gleichzeitig mögliche inhaltliche Veränderungen darstellten, werden jedoch auf Beschluss des Gremiums hin umgesetzt und angepasst.

Abschließend wurde noch bekannt gegeben, dass das Rathaus am Montag, 28. September, wegen der Nacharbeiten zur Bundestagswahl für den Parteienverkehr geschlossen ist.