Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten
Jagd- und Fischereiwesen

Information für die Fischereischeinausstellung

Ab 01.01.1999 wird statt der bisherigen Jahres-, Fünfjahres- und Zehnjahresfischereischeine nur noch der Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt.

Als Gebühr für die Erteilung dieses Fischereischeines auf Lebenszeit sind 35,--EUR zu entrichten. Zusätzlich ist für die lebenslange Gültigkeitsdauer noch eine Fischereiabgabe in folgender Höhe zu entrichten:

Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit - Einmalzahlung -
(ohne Ermäßigung nach § 8 Abs. 5 AVFiG)

Lebensalter
bei Zahlung

Betrag
(EUR)

 

Lebensalter
bei Zahlung

Betrag
(EUR)

 

Lebensalter
bei Zahlung

Betrag
(EUR)

14

300

32

256

50

128

15

300

 

33

224

51

128

16

300

34

224

52

128

17

300

35

224

53

96

18

300

36

224

54

96

19

300

37

224

55

96

20

300

38

192

56

96

21

300

39

192

57

96

22

300

40

192

58

64

23

288

41

192

59

64

24

288

42

192

60

64

25

288

43

160

61

64

26

288

44

160

62

64

27

288

45

160

63

32

28

256

46

160

64

32

29

256

47

160

65

32

30

256

48

128

66

32

31

256

49

128

67

32

Wer die Fischereiabgabe nicht für die lebenslange Geltungsdauer entrichten möchte, hat die Möglichkeit, die Fischereiabgabe für die Dauer von fünf Jahren zu entrichten. Hier beträgt die Fischereiabgabe 40.-- EUR.


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