Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten
Jagd- und Fischereiwesen

 

Fischerprüfung

Voraussetzungen zur Zulassung:

Teilnahme an einem anerkannten Vorbereitungslehrgang


Allgemeines:

Die Fischerprüfung findet in Bayern einmal jährlich, jeweils am ersten Samstag im März statt und besteht nur aus einem schriftlichen Teil ("multiple-choice"-Verfahren). Prüfungsgebiete sind unter anderem Fischkunde, Gewässerkunde, Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege, einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere des Fischerei- und Wasserrechts, des Tierschutz- und Tierseuchenrechts.

Prüfungsbehörde ist das zuständige Landwirtschaftsamt, in dem der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung werden von privaten Lehrgangsträgern entsprechende Lehrgänge angeboten. Näheres zu den angebotenen Lehrgängen kann unter anderem beim Landesfischereiverband Bayern e.V., Pechdellerstr. 16, 81545 München, Tel.: 089/6427260 erfragt werden.

Prüfungsgebühren:

25,-- EUR

Anmeldeverfahren:

Die Anmeldung erfolgt durch die Überweisung der Prüfungsgebühr an die Prüfungsbehörde mittels eines vorgeschriebenen Überweisungsvordruckes. Die Überweisungsvordrucke liegen ab September jeden Jahres bei der Verwaltungsgemeinschaft Nassenfels, Rathaus, Zimmer 3, auf und können dort abgeholt werden. Eine Zusendung wird aus Kostengründen nicht vorgenommen.

Anmeldeschluss ist jeweils der 01. Dezember !