PASS-/AUSWEISANGELEGENHEITEN

Gebühren

Pass-/Ausweisangelegenheiten


Kinderreisepässe
Ein Kinderreisepass ist ein maschinenlesbares Reisedokument für Kinder und ersetzt den bisherigen Kinderausweis.

Kinderreisepässe können seit dem 1. November 2007 nur noch für Kinder unter 12 Jahren beantragt oder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Ab dem 12. Lebensjahr ist dann nur noch die Beantragung eines Reisepasses oder eines Personalausweises möglich.

Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird. Vergewissern Sie sich vor Antritt der Reise, ob der Staat, in den Sie einreisen möchten, die Kinderreisepässe akzeptiert. Informationen dazu erteilt auch das Auswärtige Amt.

Wenn Sie im Besitz eines Kinderreisepasses ohne Foto sind, so kann jederzeit ein aktuelles Foto nachträglich ergänzt werden. Wurde ein Kinderpass für ein Kleinkind mit Foto ausgestellt, kann jederzeit  ein aktuelles Foto nachträglich eingefügt werden. 

Kinder unter zehn Jahren müssen den Pass nicht unterschreiben.
 
Hinweise zu Kinderreisepässen, die vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden:

Die Vorsprache der Erziehungsberechtigten ist erforderlich. Ein Erziehungsberechtigter kann sich mit Vollmacht und Personalausweis vertreten lassen. Ab dem 10. Lebensjahr ist die Vorsprache des Kindes erforderlich.

                                                                                                                                                              
 

Neuer Personalausweis seit dem 1. November 2010

Seit dem 1. November 2010 gibt es (nur noch) den neuen elektronischen Personalausweises im Scheckkartenformat.

 hier Externes Angebot erfahren Sie weitere Einzelheiten.

Fingerabdrücke werden nur auf Ihren Wunsch erfasst.

Nachstehend erfahren Sie, was Sie bei einem Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises berücksichtigen müssen.
 

PersonalausweisVollbild anzeigen

Für Ihren Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises benötigen Sie die unten aufgeführten Unterlagen.
Die Gebühr beträgt 28,80 €, für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt sie 22,80 €.
Ist die im Personalausweis eingetragene Gültigkeitsdauer abgelaufen, muss ein neuer Ausweis unter Vorlage der unten genannten Unterlagen beantragt werden.
Der Personalausweis ist für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 6 Jahre gültig, bei älteren Personen beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Ordens- und Künstlernamen werden (wieder) in den Ausweis aufgenommen.

Personalausweise können auch (alternativ oder zusätzlich zum Kinderreisepass oder Reisepass) für Kinder ausgestellt werden, die noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben (also auch für Kleinkinder).
 

Sie benötigen folgende Unterlagen/Formulare:
 
  • (Aktuelles) Lichtbild (45 x 35 mm im Hochformat mit hellem Hintergrund) - Beachten Sie bitte, dass das Lichtbild erfüllen muss (z.B. Frontalaufnahme, Hochformat, heller Hintergrund). siehe Fotomustertafel
  • Nachweis über die Identität (z.B. alter Ausweis, Abstammungsbuch, Heiratsurkunde, deutscher Führerschein)
  • Bei einer Namensänderung wegen einer Eheschließung zusätzlich eine Abschrift des Heiratseintrages.


Besonderer Hinweis für Reisen in die USA !

Aufgrund der verschärften Einreisebedingungen der Vereinigten Staaten werden zur visafreien Einreise in die USA ab dem 26. Oktober 2004 maschinenlesbare Pässe benötigt. Seit der Einführung des EU-Reisepasses im Jahr 1988 werden alle zentral in der Bundesdruckerei GmbH gefertigten Dokumente maschinenlesbar ausgestellt.

Die visafreie Einreise in die USA ist auch nach dem 25.10.2005 mit dem maschinenlesbaren Reisepass (bordeauxfarben) möglich. Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Alters (Babys!) benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Pass. Auch der neue maschinenlesbare Kinderreisepass und der maschinenlesbare vorläufige Reisepass werden für die visafreie Einreise anerkannt.

Alle ab dem 26.10.2006 neu ausgestellten Reisepässe müssen zur visafreien Einreise in die USA biometrische Daten enthalten.


Bitte wenden Sie sich an:

Ansprechpartner:

Einwohnermeldeamt, Zi. 3
Schulstr. 9

85128 Nassenfels

Ansprechpartner:

Brigitte Redl (0 84 24) 89 11-24
Birgit Sauer (0 84 24) 89 11-20