Kinderreisepässe können seit dem 1. November 2007 nur noch für Kinder unter 12 Jahren beantragt oder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Ab dem 12. Lebensjahr ist dann nur noch die Beantragung eines Reisepasses oder eines Personalausweises möglich.
Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird. Vergewissern Sie sich vor Antritt der Reise, ob der Staat, in den Sie einreisen möchten, die Kinderreisepässe akzeptiert. Informationen dazu erteilt auch das Auswärtige Amt.
Wenn Sie im Besitz eines Kinderreisepasses ohne Foto sind, so kann jederzeit ein aktuelles Foto nachträglich ergänzt werden. Wurde ein Kinderpass für ein Kleinkind mit Foto ausgestellt, kann jederzeit ein aktuelles Foto nachträglich eingefügt werden.
Kinder unter zehn Jahren müssen den Pass nicht unterschreiben.
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Der Pass behält grundsätzlich die
eingetragene Gültigkeit, längstens bis zur Vollendung des 16.
Lebensjahres.
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Der Pass kann nur noch bis zur
Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.
- Eine Aktualisierung des Dokumentes, wie zum Beispiel die Einbringung eines aktuellen Lichtbildes ist auch weiterhin möglich.
Die Vorsprache der Erziehungsberechtigten ist erforderlich. Ein Erziehungsberechtigter kann sich mit Vollmacht und Personalausweis vertreten lassen. Ab dem 10. Lebensjahr ist die Vorsprache des Kindes erforderlich.