Gaststättenwesen und Veranstaltungen

Vorübergehender, zeitlich eng begrenzter Verkauf von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (Gestattung)

Für den Betrieb eines gastronomischen Betriebes aus besonderem Anlass (z.B. Stadtteilfest, Maibaumfeier, Weihnachtsmarkt, Jubiläumsfeiern, Vereinsfeste u.ä.) besteht die Möglichkeit, für beschränkte Zeit und auf Widerruf eine vereinfachte Erlaubnis, eine sogenannte Gestattung, zu erhalten.

Eine kostenlose Abgabe der Speisen und Getränke hat nicht automatisch eine Erlaubnisfreiheit zur Folge. Es ist in jedem Fall zu prüfen, ob mit der Abgabe ein gewerbliches Interesse verbunden ist.

Die Gestattung kann mit dem angebotenen Antrag bei der Verwaltungsgemeinschaft Nassenfels, Rathaus, Zimmer 3, beantragt werden. Sie können den Antrag auch ausdrucken und ausgefüllt mitbringen, oder schicken Sie ihn einfach mit der Post.

In jedem Fall sollten Sie den Antrag aber frühzeitig (mind. 14 Tage vor dem Anlass) stellen, damit alle möglichen Fragen geklärt werden können!

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