Bauantrag

Wichtige Formblätter aktuell vom 

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Was muss der Antrag enthalten? Antragsformular erhältlich im Schreibenwarenhandel oder beim Planfertiger
  • Ein vollständiger Bauantrag besteht aus drei Planmappen (rot, grün, braun)
  • ein max. 6 Monate alter amtlicher Lageplan (erhältlich beim Vermessungsamt Eichstätt oder in der VG Nassenfels)
  • Unterschrift des Bauherrn, der Nachbarn (nur auf den Plänen) und des Planfertigers auf den Formularen in allen drei Mappen unbedingt notwendig
  • Planzeichnung der zu errichtenden Gebäude oder der baulichen Veränderung

Hinweis:
Der Bauantrag muss mindestens 8 Tage vor dem Sitzungstermin bei der Verwaltung eingegangen sein, da der Bauantrag sonst in der nächsten Sitzung nicht behandelt werden kann.

Hintergrund:
Eine Ladung zu einer Gemeinderatssitzung ist an Fristen gebunden. In der Regel muss eine Woche vor dem Sitzungstermin geladen werden.

Wie geht es weiter, wenn der Antrag bei der Gemeinde abgegeben wurde?
  • Behandlung durch den Gemeinderat. Dieser erteilt sein Einvernehmen. In begründeten Ausnahmefällen kann das Einvernehmen verweigert werden.
  • Weiterleitung an die zuständige Baugenehmigungsbehörde, hier das Landratsamt Eichstätt, Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt, Telefon 08421/700.
  • Das Landratsamt erteilt oder verweigert die Baugenehmigung.
Besonderheit: Genehmigungsfreistellungsverfahren
  • In Baugebieten mit einem rechtskräftigen Bebauungsplan ist eine Genehmigungsfreistellung durch die Gemeinde möglich.
  • Voraussetzung: Das Bauvorhaben muss sämtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen.
  • Eine Überprüfung der Einhaltung der Festsetzungen durch die Gemeinde erfolgt nicht.
  • Die Verantwortung bei der Bauausführung und der Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes obliegt allein dem Bauherren und dem Planfertiger!
  • Das Landratsamt kontrolliert regelmäßig die Baustellen. Stellt ein Kontrolleur fest, dass der Bauherr planabweichend baut, passiert dies:
    -
    Baueinstellung durch das Landratsamt
    - evtl. Ordnungsgeld
    - Bauantragsunterlagen müssen nachgereicht werden
    - der Bauantrag wird im Gemeinderat behandelt
    - das Landratsamt erteilt oder verweigert die Baugenehmigung.
    - alles in allem: Viel Zeit und Geld.
Bautätigkeitsstatistik Sie können den Erhebungsbogen für Baugenehmigungen schnell und komfortabel online ausfüllen und anschließend ausdrucken.

Sie können sich jederzeit Blanko-Erhebungsbogen für die Baugenehmigungs- oder Abgangsstatistik ausdrucken.

Sie können sich die Erläuterungen für die Baugenehmigungs- oder Abgangsstatistik ausdrucken.

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Rückfragen Christa Bürk, Telefon 08424/891138; E-Mail: christa.buerk@nassenfels.de
(Montag, Dienstag, Donnerstag,  von 8.00 bis 12.00 Uhr, Mittwoch von 12.00 bis 18:00 Uhr)

Landratsamt Eichstätt, Telefon 08421/70271