| Was muss der Antrag enthalten? |
Antragsformular erhältlich im
Schreibenwarenhandel oder beim Planfertiger
- Ein vollständiger Bauantrag besteht
aus drei Planmappen (rot, grün, braun)
- ein max. 6 Monate alter amtlicher
Lageplan (erhältlich beim Vermessungsamt
Eichstätt oder in der VG Nassenfels)
- Unterschrift des Bauherrn, der
Nachbarn (nur auf den Plänen) und des Planfertigers auf den
Formularen in allen drei Mappen unbedingt notwendig
- Planzeichnung der zu errichtenden
Gebäude oder der baulichen Veränderung
Hinweis:
Der Bauantrag muss mindestens 8 Tage vor dem Sitzungstermin bei der
Verwaltung eingegangen sein, da der Bauantrag sonst in der nächsten
Sitzung nicht behandelt werden kann.
Hintergrund:
Eine Ladung zu einer Gemeinderatssitzung ist an Fristen gebunden. In der
Regel muss eine Woche vor dem Sitzungstermin geladen werden.
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| Wie geht es weiter, wenn der Antrag bei der Gemeinde
abgegeben wurde? |
- Behandlung durch den Gemeinderat.
Dieser erteilt sein Einvernehmen. In begründeten Ausnahmefällen
kann das Einvernehmen verweigert werden.
- Weiterleitung an die zuständige
Baugenehmigungsbehörde, hier das Landratsamt
Eichstätt, Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt, Telefon
08421/700.
- Das Landratsamt erteilt oder
verweigert die Baugenehmigung.
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| Besonderheit: Genehmigungsfreistellungsverfahren |
- In Baugebieten mit einem
rechtskräftigen Bebauungsplan ist eine Genehmigungsfreistellung
durch die Gemeinde möglich.
- Voraussetzung: Das Bauvorhaben muss
sämtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen.
- Eine Überprüfung der Einhaltung der
Festsetzungen durch die Gemeinde erfolgt nicht.
- Die Verantwortung bei der
Bauausführung und der Einhaltung der Festsetzungen des
Bebauungsplanes obliegt allein dem Bauherren und dem Planfertiger!
- Das Landratsamt kontrolliert
regelmäßig die Baustellen. Stellt ein Kontrolleur fest,
dass der Bauherr planabweichend baut, passiert dies:
- Baueinstellung durch das Landratsamt
- evtl. Ordnungsgeld
- Bauantragsunterlagen müssen nachgereicht werden
- der Bauantrag wird im Gemeinderat behandelt
- das Landratsamt erteilt oder verweigert die Baugenehmigung.
- alles in allem: Viel Zeit und Geld.
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| Bautätigkeitsstatistik |
Sie können den Erhebungsbogen für
Baugenehmigungen schnell und komfortabel online ausfüllen und
anschließend ausdrucken.
Sie können sich jederzeit Blanko-Erhebungsbogen für
die Baugenehmigungs- oder Abgangsstatistik ausdrucken.
Sie können sich die Erläuterungen für die
Baugenehmigungs- oder Abgangsstatistik ausdrucken.
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| Rückfragen |
Christa Bürk, Telefon
08424/891138; E-Mail: christa.buerk@nassenfels.de
(Montag, Dienstag, Donnerstag, von 8.00 bis 12.00 Uhr, Mittwoch
von 12.00 bis 18:00 Uhr)
Landratsamt Eichstätt, Telefon
08421/70271
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