Abfallbeseitigung
Leitseite
Zuständig für die Abfallbeseitigung ist der
Landkreis Eichstätt. Auf den Seiten des Landratsamtes Eichstätt finden
Sie unter der Rubrik
"Bürgerservice"
alles Wissenswerte zum Thema Abfallbeseitigung.
Für allgemeine Informationen stehen wir Ihnen
unter der Tel. Nr. 08424/891134 zu Verfügung.
Für weitergehende Auskünfte wenden Sie sich bitte an Frau Funk im Landratsamt
Eichstätt Tel.Nr. 08421/70342.
Ansprechpartnerin: Frau
Niederwald
Pflegebedürftigkeit: Der Landkreis Eichstätt bietet für unter gewissen Voraussetzungen die Ausgabe von 12 kostenlosen Restmüllsäcken an. Voraussetzungen unter http://www.landkreis-eichstaett.de/pflegesack
Wo was entsorgt wird steht im Abfall ABC (PDF-Format)
PAMIRA Sammelstellen und Annahmebedingungen
Gebührensatzung (gültig ab 2012)
Abfallwirtschaftssatzung (gültig ab 2010)
Noch einige Hinweise:
| Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe | Adelschlag, Bahnhofstr. 9 (beim Rathaus), Samstag 09.00 -
12.00 Uhr
Egweil, an der Kläranlage, Samstag 10.00 - 11.30 Uhr Nassenfels, an der Kläranlage, Samstag 08.30 - 12.00 Uhr |
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| Elektroschrott |
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| Problemmüll | Zum Problemmüll gehören Säuren, Laugen, Chemikalien, Pflanzenschutzmittel, Gifte, Lösungsmittel, Spritzmittel, Altbatterien, Medikamente, Neonröhren, flüssige Lackreste Nicht zum Problemmüll gehören: |
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| Sperrmüll | Die Sperrmüllabfuhr im Landkreis erfolgt zweimal jährlich
in jeder Gemeinde. Die Abfuhrtermine werden mit den Müllabfuhrterminkalendern
zum Jahresanfang an alle Haushaltungen bekannt gegeben. Zum Sperrmüll gehören Gegenstände, die wegen ihrer Sperrigkeit und Größe - auch nach zumutbarer Zerkleinerung - nicht in die Restmülltonne passen. Nicht zum Sperrmüll gehören: |
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| Fleischabfälle | Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass Fleischabfälle nicht in den Komposthaufen gehören, um einer Rattenplage vorzubeugen. | ||
| Grüngut | In unserer Mitgliedsgemeinden finden im Frühjahr und Herbst
Häckselaktionen statt. Informationen über den Termin erfolgen
rechtzeitig im Mitteilungsblatt. Die Gemeinde Adelschlag und der Markt Nassenfels bieten die Entsorgung von Grüngut auf dem Wertstoffhof an. |
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| CD´s und Tonerpatronen
Flaschenkorken und Korkböden |
Erfassung von CDs und CD-ROM auf den Wertstoffhöfen Die CDs bestehen zu 99 Prozent aus dem Kunststoff Polycarbonat. Die reflektierende Metallschicht ist meist aus Aluminium, Silber, teilweise auch Gold aufgedampft und mit einer Lackschicht überzogen. Die CDs können ab sofort bei den Sammelstellen nur ohne Hüllen abgegeben werden. Die Hüllen sind über den Gelben Sack zu entsorgen. Tonerpatronen aller Art können künftig im Wertstoffhof abgegeben werden. Die Patronen in das Sammelbehältnis für CD´s und DVD´s geben. Alternativ können Tonerpatronen auch im Rathaus abgegeben werden. Dort steht im Erdgeschoss ein Sammelbehältnis. Flaschenkorken werden an den Wertstoffhöfen entgegen genommen. Korkböden können in geringen Mengen über den Restmüll entsorgt werden. Größeren Mengen sind über eine Entsorgungsfirma zu entsorgen. |
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| Verkehrssicherheit von Bäumen auf privaten
Grundstücken
Überhängende Äste und Sträucher |
Eigentümer von Grundstücken z.B. Gärten oder Wälder sind
für die darauf stehenden Bäume verkehrssicherungspflichtig und haften
für mögliche Schäden, die von diesen Bäumen ausgehen. Ein besonderes Augenmerk muss allen Bäumen entlang öffentlicher Straßen gelten. Der Grundstückseigentümer ist nach der gängigen Rechtssprechung verpflichtet, durch ordnungsgemäße Kontrollen Standsicherheit und Gesundheitszustand seiner Bäume zu überprüfen und bei Mängel geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen (u.a. Fällung, Kronenschnitt). Weiter ist der Grundstückseigentümer gehalten, an öffentlichen Straßen das Lichtraumprofil (4,50 m über Fahrbahnhöhe und 1,25 m seitlich des befestigten Fahrbahnrandes) von Ästen und Zweigen seiner Bäume freizuhalten. Wir weisen die Straßenanlieger darauf hin, dass nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz Sträucher und Hecken nicht in den öffentlichen Verkehrsraum - das gilt auch für den Gehwegbereich - hineinragen dürfen. Hecken, Büsche und Bäume sollten auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Die Straßenanlieger haben außerdem sicherzustellen, dass Verkehrszeichen nicht durch Anpflanzungen verdeckt werden. Bei Unfällen, die hieraus entstehen, sind die Grundstückseigentümer haftbar. Bitte die Häckselaktionen nutzen. |
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| Straßensinkkästen | Straßensinkkästen sind von Zeit zu Zeit von den Anliegern zu entleeren ! Kehrricht nicht in die Kästen hinein, sondern davon wegkehren. | ||
| Widerrechliche Ablagerungen | Schuttablagerungen aller Art sind untersagt Das Ablagern von Schutt, Gartenabfällen und sonstigen Unrat in der Natur, an Wegen, Grünanlagen usw. ist untersagt. Alle Bürger werden gebeten, diese Umweltsünder zu melden. In Zukunft wird bei jeder Zuwiderhandlung Anzeige erstattet. |
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| Straßenreinigung | Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Verunreinigungen
auf Straßen und Wegen von den Verursachern unverzüglich zu beseitigen
sind. Den Anwohnern kann nicht zugemutet werden, dies für sie zu tun. Zur Erfüllung Ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- und Hinterlieger innerhalb Ihrer Reinigungsfläche die öffentlichen Straßen zu reinigen. Sie haben die Gehwege und Fahrbahnen zu kehren und den Kehricht, Schlamm, Unkraut, Gras und sonstigen Unrat zu entfernen. Dies gilt auch für die noch nicht bebauten Grundstücke. Gemäß Art. 66 Nr. 8 BayStrWG kann mit einer Geldbuße belegt werden, wer Reinigungspflichten nicht nachkommt. |