Abfallbeseitigung

Leitseite

Zuständig für die Abfallbeseitigung ist der Landkreis Eichstätt. Auf den Seiten des Landratsamtes Eichstätt finden
Sie unter der Rubrik "Bürgerservice" alles Wissenswerte zum Thema Abfallbeseitigung.

Für allgemeine Informationen stehen wir Ihnen unter der Tel. Nr. 08424/891134 zu Verfügung.
Für weitergehende Auskünfte wenden Sie sich bitte an Frau Funk im Landratsamt Eichstätt Tel.Nr. 08421/70342.

Ansprechpartnerin: Frau Niederwald

Pflegebedürftigkeit: Der Landkreis Eichstätt bietet für unter gewissen Voraussetzungen die Ausgabe von 12 kostenlosen Restmüllsäcken an. Voraussetzungen unter http://www.landkreis-eichstaett.de/pflegesack

Antrag zum download

 

 

Wo was entsorgt wird steht im Abfall ABC (PDF-Format)

PAMIRA Sammelstellen und Annahmebedingungen

Gebührensatzung (gültig ab 2012)

Abfallwirtschaftssatzung (gültig ab 2010)

Noch einige Hinweise:

Kork und leere Druckerpatronen - Nutzen Sie die Sammelbehälter im Rathaus Nassenfels

Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe Adelschlag, Bahnhofstr. 9 (beim Rathaus), Samstag 09.00 - 12.00 Uhr

Egweil, an der Kläranlage, Samstag 10.00 - 11.30 Uhr

Nassenfels, an der Kläranlage, Samstag 08.30 - 12.00 Uhr

Elektroschrott
Die Bürger müssen ausrangierte Elektrogeräte bei zentralen Sammelstellen abgeben – oder ihren Elektro-Händler beim Kauf eines Neugeräts um die Mitnahme des Altgerätes bitten. 
Bei der Sperrmüllaktion werden diese Geräte nicht mehr entsorgt.
Im Landkreis Eichstätt wurden dafür jetzt drei Übergabestellen eingerichtet: auf den Wertstoffhöfen in Eichstätt, Gundekarstraße (geöffnet montags und mittwochs je von 14 bis 15 Uhr) und Beilngries, Untermühlweg 2 (geöffnet mittwochs von 14 bis 16.30 Uhr und samstags von von 9.30 bis 12 Uhr), sowie bei der Firma Alco-Süd in Denkendorf, Alemannenstraße 7 (Öffnungszeiten Dienstag 9 bis 12 Uhr, Donnerstag 14 bis 16.30 Uhr) . Für den Herbst, so Otto Benz, ist auch die Einrichtung einer Übergabestelle auf dem Wertstoffhof in Gaimersheim vorgesehen.

Daneben gibt die Möglichkeit, manche Geräte am gemeindlichen Wertstoff abzugeben. Welche dies sind, erfahren Sie hier.

 
Problemmüll Zum Problemmüll gehören
Säuren, Laugen, Chemikalien, Pflanzenschutzmittel, Gifte, Lösungsmittel, Spritzmittel, Altbatterien, Medikamente, Neonröhren, flüssige Lackreste

Nicht zum Problemmüll gehören:
Altöl ( Kann beim Händler zurückgeben werden), Altreifen, Dispersionsfarben, eingetrocknete Lack- und Farbreste, leere Farbeimer und Kanister, Großgebinde, Feuerlöscher, Asbestzement, Asbestabfälle, Gewerbliche Abfälle, Wertstoffe wie z.B. Styropor, Aluminium, Folien 

Sperrmüll Die Sperrmüllabfuhr im Landkreis erfolgt zweimal jährlich in jeder Gemeinde. Die Abfuhrtermine werden mit den Müllabfuhrterminkalendern zum Jahresanfang an alle Haushaltungen bekannt gegeben.
Zum Sperrmüll gehören Gegenstände, die wegen ihrer Sperrigkeit und Größe - auch nach zumutbarer Zerkleinerung - nicht in die Restmülltonne passen.

Nicht zum Sperrmüll gehören:
Haushaltsauflösungen, Gewerbliche Abfälle, Wertstoffe, Baustellenabfälle, Autoreifen, Sondermüll

Fleischabfälle Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass Fleischabfälle nicht in den Komposthaufen gehören, um einer Rattenplage vorzubeugen.
Grüngut In unserer Mitgliedsgemeinden finden im Frühjahr und Herbst Häckselaktionen statt. Informationen über den Termin erfolgen rechtzeitig im Mitteilungsblatt.

Die Gemeinde Adelschlag und der Markt Nassenfels bieten die Entsorgung von Grüngut auf dem Wertstoffhof an.

CD´s und Tonerpatronen

Flaschenkorken und Korkböden

Erfassung von CDs und CD-ROM auf den Wertstoffhöfen
Die CDs bestehen zu 99 Prozent aus dem Kunststoff Polycarbonat. Die reflektierende Metallschicht ist meist aus Aluminium, Silber, teilweise auch Gold aufgedampft und mit einer Lackschicht überzogen. Die CDs können ab sofort bei den Sammelstellen nur ohne Hüllen abgegeben werden. Die Hüllen sind über den Gelben Sack zu entsorgen.

Tonerpatronen aller Art können künftig im Wertstoffhof abgegeben werden. Die Patronen in das Sammelbehältnis für CD´s und DVD´s geben. Alternativ können Tonerpatronen auch im Rathaus abgegeben werden. Dort steht im Erdgeschoss ein Sammelbehältnis.

Flaschenkorken werden an den Wertstoffhöfen entgegen genommen. Korkböden können in geringen Mengen über den Restmüll entsorgt werden. Größeren Mengen sind über eine Entsorgungsfirma zu entsorgen.

Verkehrssicherheit von Bäumen auf privaten Grundstücken

Überhängende Äste und Sträucher

Eigentümer von Grundstücken z.B. Gärten oder Wälder sind für die darauf stehenden Bäume verkehrssicherungspflichtig und haften für mögliche Schäden, die von diesen Bäumen ausgehen.
Ein besonderes Augenmerk muss allen Bäumen entlang öffentlicher Straßen gelten. Der Grundstückseigentümer ist nach der gängigen Rechtssprechung verpflichtet, durch ordnungsgemäße Kontrollen Standsicherheit und Gesundheitszustand seiner Bäume zu überprüfen und bei Mängel geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen (u.a. Fällung, Kronenschnitt).
Weiter ist der Grundstückseigentümer gehalten, an öffentlichen Straßen das Lichtraumprofil (4,50 m über Fahrbahnhöhe und 1,25 m seitlich des befestigten Fahrbahnrandes) von Ästen und Zweigen seiner Bäume freizuhalten.

Wir weisen die Straßenanlieger darauf hin, dass nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz Sträucher und Hecken nicht in den öffentlichen Verkehrsraum - das gilt auch für den Gehwegbereich - hineinragen dürfen. Hecken, Büsche und Bäume sollten auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Die Straßenanlieger haben außerdem sicherzustellen, dass Verkehrszeichen nicht durch Anpflanzungen verdeckt werden. Bei Unfällen, die hieraus entstehen, sind die Grundstückseigentümer haftbar.

Bitte die Häckselaktionen nutzen.

Straßensinkkästen Straßensinkkästen sind von Zeit zu Zeit von den Anliegern zu entleeren ! Kehrricht nicht in die Kästen hinein, sondern davon wegkehren.
Widerrechliche Ablagerungen Schuttablagerungen aller Art sind untersagt

Das Ablagern von Schutt, Gartenabfällen und sonstigen Unrat in der Natur, an Wegen, Grünanlagen usw. ist untersagt. Alle Bürger werden gebeten, diese Umweltsünder zu melden. In Zukunft wird bei jeder Zuwiderhandlung Anzeige erstattet.
Straßenreinigung Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Verunreinigungen auf Straßen und Wegen von den Verursachern unverzüglich zu beseitigen sind. Den Anwohnern kann nicht zugemutet werden, dies für sie zu tun.

Zur Erfüllung Ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- und Hinterlieger innerhalb Ihrer Reinigungsfläche die öffentlichen Straßen zu reinigen. Sie haben die Gehwege und Fahrbahnen zu kehren und den Kehricht, Schlamm, Unkraut, Gras und sonstigen Unrat zu entfernen. Dies gilt auch für die noch nicht bebauten Grundstücke. Gemäß Art. 66 Nr. 8 BayStrWG kann mit einer Geldbuße belegt werden, wer Reinigungspflichten nicht nachkommt.