| Regenwasser
Antrag
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Antrag
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Abnnahmeprotokoll
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Abnahmeprotokoll im PDF-Format
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- Zuschuss für Regenwasserzisternen und Regenwasseranlagen nur bei
mindesten 3 m³ Rückhaltevolumen.
- Zuschusshöhe 50,00 €/m³, maximal jedoch 350,00 €
- Maßgebend für die Auszahlung ist das Jahr der Fertigstellung.
- Antragsteller haben geeignete Unterlagen (Rechnungen) vorzulegen.
- Regenwasserrückhaltevorrichtungen werden ab dem 01.01.2002
gefördert.
- Abnahme der Regenwassernutzungsanlagen durch den zuständigen
Wasserwart.
- Abnahme der Zisternen durch die Gemeindearbeiter.
- Überlauf in die Kanalisation nur gestattet wenn eine anderweitige
Versickerung oder eine Einleitung in eine Oberflächenentwässerung
nicht möglich ist.
- Umleitungen in aufgelassene Jauchegruben werden mit 50 % der
entstandenen Kosten,
jedoch nur mit max. 350,00 € gefördert. Der Umbau muss der
Gemeinde angezeigt werden und die gereinigte Jauchegruben von den
Gemeindearbeiter abgenommen werden.
Überirdisch angelegte Rückhalteräume werden nicht gefördert. |